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Opfer von Kriminalität und Gewalt – Wer hilft?

Eine große Zahl von Menschen erleiden als Opfer von Kriminalität und Gewalt körperliche, seelische und materielle Schäden. Sie werden bedroht, überfallen, missbraucht, beraubt, sexuell missbraucht oder gar getötet. Die Not und das Leid müssen diese geschädigten Menschen aushalten und verarbeiten. An die betroffenen Opfer und ihre Situation nach der Tat denkt kaum jemand. Sie müssen selber Wege finden, damit sie zu ihrem Recht und ihrer Entschädigung kommen. Die wenigsten wissen, dass der Staat verpflichtet ist, seine Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen, da er der Träger des Gewaltmonopols, der Verbrechensverhütung und -bekämpfung ist. Versagt dieser Schutz, so haftet der Staat dem Opfer gegenüber nach den Voraussetzungen des sozialen Entschädigungsrechtes (SGB XIV). Leider ist diese Verpflichtung vielen unbekannt. Daher entstehen Opfern oft gravierdende Schwierigkeiten und Hürden, die zu bewältigen sind. 

Zuständig für die Umsetzung der staatlichen Opferhilfe ist das ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales – früher Versorgungsamt -) . Dieses Amt kommt aber nicht automatisch nach einem schädigenden Ereignis auf die Kriminalitätsopfer zu. Das Opfer muss selbst aktiv tätig werden, um staatliche Hilfe zu bekommen. Veränderungen, Ergänzungen und zuletzt eine Novellierung des Opferschutzgesetzes (OEG) und unterschiedliche Zuständigkeiten machen es für Opfer fast unmöglich, der Beweispflicht nachzukommen. Betroffene in einem Ausnahmezustand sind zunächst gar nicht in der Lage, sich um Hilfen zu bemühen. 

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Regensburg hat deshalb die ehrenamtlichen Kriminalitätsopferhelfer und -innen vom WEISSEN RING der Außenstellen Cham und Regensburg zum wiederholten Male in ihr Amt eingeladen. Dort wurden die Hilfsmöglichkeiten besprochen, weil der WEISSE RING direkt die Opfer von Kriminalität berät und unterstützt. Die Leiterin der Regionalstelle Oberpfalz des ZBFS in Regensburg, Frau Kerstin Wimmer, stand persönlich allen Problemfragen der vom ASL Hermann Gammer geführten Gruppe zur Verfügung. So wurde das Netzwerk zwischen der Polizei, dem ZBFS und dem WEISSEN RING weiter gestärkt, um Opfern von Gewalt Hilfe zur Selbsthilfe geben zu können.   

Der WEISSE RING ist unter www.weisser-ring.de und im Landkreis Cham unter der Telefonnummer: 0151 55 16 46 41 zu erreichen.  

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